Hinweise zur Versorgungsberechnung für Beamtinnen und Beamte des Landes NRW (Versorgungsauskunft)

 

Der Versorgungsrechner gibt Ihnen die Möglichkeit Ihren Ruhegehaltssatz und die Höhe Ihres Ruhegehaltes zu ermitteln.

 

Bitte beachten Sie, dass sich aus der von Ihnen durchgeführten Berechnung keine Rechtsansprüche herleiten lassen.

 

Bevor Sie mit dem Berechnungsprogramm starten ist es hilfreich alle Unterlagen zusammen zu stellen, die Ihren beruflichen Werdegang betreffen. (Bescheinigung über die Bundeswehrzeiten oder Zivildienst, Studienzeiten, Arbeitsverträge, Vorbereitungsdienst,

Genehmigungen der Teilzeitbeschäftigungen)

 

Aus jahrelanger Praxis hier noch einige Tipps:

Stellen Sie Ihren beruflichen Werdegang chronologisch auf einem Blatt dar und entnehmen Sie die Schlüsselzahlen dem Schlüsselkatalog.

 

Um Ihre Teilzeitbeschäftigungen korrekt eingeben zu können benötigen Sie den genehmigten Umfang im Verhältnis zur regelmäßigen Arbeitszeit und den Zeitraum.

Beispiel: Sie waren vom 1.1.1990 – 31.12.2000 teilzeitbeschäftigt mit 20 Stunden. Die regelmäßige Wochenarbeitszeit betrug 38,5 Stunden. Die ermittelte Schlüsselzahl für eine Teilzeitbeschäftigung ist 0607.

Die Eingabe sieht folgendermaßen aus.

 

Beginn          Ende            Schlüssel       Umfang

01.01.1990    31.12.2000    0607            20,00/38,50

 

Weitere Informationen zu Ausbildungszeiten, Vordienstzeiten etc. können Sie in unserem Merkblatt Versorgung nachlesen.

 

Falls Sie vor der gesetzlichen Altersgrenze in den Ruhestand versetzt werden möchten, beachten Sie unser Merkblatt Versorgungsabschläge.

 

Die von Ihnen eingegebenen Daten werden nicht gespeichert und stehen nach Verlassen des Programms nicht mehr zur Verfügung.