Hinweise zur Versorgungsberechnung für Beamtinnen und Beamte
des Landes NRW (Versorgungsauskunft)
Der Versorgungsrechner gibt Ihnen die Möglichkeit Ihren
Ruhegehaltssatz und die Höhe Ihres Ruhegehaltes zu ermitteln.
Bitte beachten Sie, dass sich aus der von Ihnen durchgeführten
Berechnung keine Rechtsansprüche herleiten lassen.
Bevor Sie mit dem Berechnungsprogramm starten ist es
hilfreich alle Unterlagen zusammen zu stellen, die Ihren beruflichen Werdegang
betreffen. (Bescheinigung über die Bundeswehrzeiten oder Zivildienst,
Studienzeiten, Arbeitsverträge, Vorbereitungsdienst,
Genehmigungen der Teilzeitbeschäftigungen)
Aus jahrelanger Praxis hier noch einige Tipps:
Stellen Sie Ihren beruflichen Werdegang chronologisch auf
einem Blatt dar und entnehmen Sie die Schlüsselzahlen dem Schlüsselkatalog.
Um Ihre Teilzeitbeschäftigungen korrekt eingeben zu können
benötigen Sie den genehmigten Umfang im Verhältnis zur regelmäßigen Arbeitszeit
und den Zeitraum.
Beispiel: Sie waren vom 1.1.1990 – 31.12.2000 teilzeitbeschäftigt
mit 20 Stunden. Die regelmäßige Wochenarbeitszeit betrug 38,5 Stunden. Die
ermittelte Schlüsselzahl für eine Teilzeitbeschäftigung ist 0607.
Die Eingabe sieht folgendermaßen aus.
Beginn Ende Schlüssel Umfang
01.01.1990 31.12.2000 0607 20,00/38,50
Weitere Informationen zu Ausbildungszeiten,
Vordienstzeiten etc. können Sie in unserem Merkblatt
Versorgung nachlesen.
Falls Sie vor der gesetzlichen Altersgrenze in den
Ruhestand versetzt werden möchten, beachten Sie unser Merkblatt Versorgungsabschläge.
Die von Ihnen eingegebenen Daten werden nicht gespeichert
und stehen nach Verlassen des Programms nicht mehr zur Verfügung.