Häufig gestellte Fragen
Auf dieser Seite beantworten wir die uns zur Zeit am häufigsten gestellten Fragen zur Versorgungsauskunft NRW im Internet.
Das Programm ist einfach zu bedienen. Gleichwohl können sich Fragen zur Handhabung oder zu den Ergebnissen ergeben. Bevor Sie sich nun mit einem Anruf oder einer E-Mail an uns wenden, bitten wir Sie, sich die folgende Liste der häufig gestellten Fragen und Antworten einmal durchzulesen.
1. Ich möchte auf Heller und Pfennig wissen, wie hoch meine Versorgungsbezüge voraussichtlich sein werden. Wie errechne ich aus den Prozentwerten den konkreten EUR-Betrag?
Das Ruhegehalt wird auf der Grundlage der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge und der ruhegehaltfähigen Dienstzeit berechnet.
Ruhegehaltfähig sind folgende Dienstbezüge (§ 5 BeamtVG):
(a) Das Grundgehalt,
das nach dem Besoldungsgesetz zuletzt zugestanden hat.
Sonderfall "Dienstunfall": Ist der Versorgungsfall wegen Dienstunfähigkeit auf Grund eines Dienstunfalles eingetreten, so wird das Grundgehalt der maßgebenden Besoldungsgruppe nach der Stufe zugrunde gelegt, die bis zum Eintritt in den Ruhestand wegen Erreichens der Altersgrenze hätte erreicht werden können.
(b) Der
Familienzuschlag bis Stufe 1.
(c) Sonstige Dienstbezüge, die im Besoldungsrecht als ruhegehaltfähig bezeichnet sind, z.B. Amts- und ruhegehaltfähige Stellenzulagen und eine Überleitungszulage nach dem Reformgesetz.
Bei Teilzeitbeschäftigung und Beurlaubung ohne Dienstbezüge sind die vollen Dienstbezüge maßgebend.
Der Ruhegehaltssatz wird mit diesem Programm aufgrund Ihrer Eingaben zu den Dienstzeiten ermittelt. Damit können Sie im allgemeinen Fall sich unter Vorbehalt (vollständige Eingaben, zutreffende Zuordnung der Dienstzeiten, Rechtsänderungen, etc.) mit folgender Formel das voraussichtliche Ruhegehalt berechnen:
Ruhegehaltfähige Dienstbezüge x Absenkungsfaktor*
x Ruhegehaltssatz
= Ruhegehalt
* siehe Abschnitt C 2 des Merkblattes
Versorgung
In besonderen Fällen: Z. B. bei noch einem durchzuführenden Versorgungsausgleich sind zusätzliche Berechnungen erforderlich.
2.) Werden meine Eingaben gespeichert, um ggf. später noch einmal eine Wiederholungsberechnung "was wäre wenn" auszuführen?
Die von Ihnen eingegebenen Daten werden vom System nicht gespeichert und stehen nach Verlassen des Programms nicht mehr zur Verfügung.
3.) Wie ist der Schutz meiner sehr persönlichen Daten im Sinn der Datenschutzgesetze sichergestellt?
Es findet keine Speicherung der Daten statt. Während der Datenübertragung und Berechnung existiert keinerlei Personenbezug (keine Eingabe von Name, Personalnummer, Anschrift, Dienststelle, etc.).
4.) Weshalb
muss ich die Eingaben selbst ermitteln, zumal für die Besoldung und
Kindergeldzahlung maschinelle Verfahren eingesetzt werden?
In die Versorgungsberechnung fließen nicht nur besoldungsrelevante Sachverhalte ein, sondern auch Informationen zu Vordienstzeiten und von den personalaktenführenden Stelle zu verwaltenden Informationen (z.B. Datum der Bewilligung von Teilzeit). Im Rahmen landesweiter Projekte wird daran gearbeitet, die Speicherung der Personaldaten so zu gestalten, dass eine "Was wäre wenn"-Berechnung darauf aufsetzen kann. Hierzu sind in den nächsten Jahren sukzessive Daten aus den Personalakten zu erheben.