Bedienungsanleitung zur Benutzung des Berechnungsbogens
Bitte Geburtsdatum eingeben.
Geben sie bitte den Zeitpunkt ein, zu dem die Versetzung in den Ruhestand voraussichtlich wirksam wird bzw. werden soll (immer der Erste des Monats nach Ruhestandsbeginn).
- z.B. Eintritt in den Ruhestand mit Ablauf des 31. Juli 2015, Eingabe: 01.08.2015
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allg. Verwaltungsdienst: |
Die Beamtinnen und Beamte treten in der Regel mit Ablauf des Monats in den Ruhestand, in dem sie die gesetzliche Altersgrenze (Regelaltersgrenze) erreichen. Die maßgebliche Altersgrenze ergibt sich aus der folgenden Tabelle:
Beispiel: geboren: 15.08.1954 Eintritt in den Ruhestand mit Ablauf des 30.04.2020
Für Beamtinnen und Beamte, die Altersteilzeit oder Altersurlaub bis zum 01.04.2009 angetreten haben, verbleibt es bei der bis zum 31.03.2009 maßgeblichen Altersgrenze (Ablauf des Monats, in dem das 65. Lebensjahr vollendet wird). |
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Lehrkräfte |
treten mit Ablauf des Schulhalbjahres (31.01. bzw. 31.07.)in den Ruhestand, in dem sie die gesetzliche Altersgrenze (Regelaltersgrenze) erreichen – siehe Tabelle. Beispiel: geboren: 15.08.1954 Eintritt in den Ruhestand mit Ablauf des 31.07.2020
Wurde bis zum 01.01.2004 Altersteilzeit/Altersurlaub angetreten, verbleibt es bei der bis 31.12.2003 maßgeblichen Altersgrenze (Ablauf des Schuljahres in dem das 64. Lebensjahr vollendet wird).
Wurde in der Zeit nach dem 31.12.2003 bis zum 01.04.2009 Altersteilzeit bewilligt, verbleibt es bei der bis 31.03.2009 maßgeblichen Altersgrenze (Ablauf des Schulhalbjahres in dem das 65. Lebensjahr vollendet wird. |
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Hochschullehrer: |
treten mit Ablauf der Vorlesungszeit in den Ruhestand, in der sie die gesetzliche Altersgrenze (Regelaltersgrenze) erreichen (28.02. bzw. 31.07.) Fällt der Monat, in dem sie die gesetzliche Altersgrenze (Regelaltersgrenze) erreichen, in einen vorlesungsfreien Monat, treten sie mit Ablauf dieses Monats in den Ruhestand. |
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Polizeivollzugsdienst: |
Eintritt in den Ruhestand Geburtsjahrgang 1948 mit Ablauf des Monates, in dem das 61. Lebensjahr
vollendet wird Geburtsjahrgang 1949 * mit Ablauf des Monats, in dem das das 61. Lebensjahr zuzüglich 6 Monate vollendet wird bzw. bei 25 Dienstjahren im Wechselschichtdienst mit Ablauf des Monats in dem das 60. Lebensjahres zuzüglich 6 Monate vollendet wird. Beispiel: geboren 15.11.1949 Eintritt in den Ruhestand mit Ablauf 31.05.2011 oder bei
25 Jahren Wechselschichtdienst mit Ablauf des 31.05.2010 ab Geburtsjahrgang 1950 * mit Ablauf des Monats, in dem das 62. Lebensjahr vollendet
wird * wurde vor dem 01.01.2004 Altersteilzeit bewilligt, wird die gesetzliche Altersgrenze weiterhin mit Ablauf des Monats erreicht, in dem das 60. Lebensjahr vollendet wird. |
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Justizvollzugsdienst: |
Eintritt in den Ruhestand
Geburtsjahrgang 1947 mit Ablauf des Monats, in dem das das 61. Lebensjahr zuzüglich 6 Monate vollendet wird Beispiel: Geboren: 15.12.1947 Eintritt in den Ruhestand mit Ablauf 30.06.2009
ab Geburtsjahrgang 1948 mit Ablauf des Monats, in dem das 62. Lebensjahr vollendet wird
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Beamte in den Feuerwehren |
treten mit Ablauf des Monats in dem das 60. Lebensjahr vollendet wird in den Ruhestand. |
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Polizei- und Justizvollzugsbeamte |
mit Vollendung des 60. Lebensjahres |
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alle anderen Beamten |
mit Vollendung des 63. Lebensjahres |
Hinweis: Für den in diesen Fällen zu berechnenden Versorgungsabschlag ist u.
a. die Zeit bis zum Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze zugrunde zu legen.
Diese richtet sich nach den Bestimmungen des Landes NRW. Daher sollten Beamtinnen
und Beamte aus Bundesländern, deren Altersgrenzen vom nordrhein-westfälischen
Recht abweichen (s. o.), berücksichtigen, dass der für sie ermittelte Abschlag
lediglich einen Richtwert darstellt.
Dienstzeiten:
Beginn - Ende
Einzugeben sind ausschließlich abgeschlossene Zeiträume (z.B. 01.08.1968 - 31.05.2015). Der letzte Zeitraum muss vor dem Versorgungsbeginn enden.
Schlüssel
Den jeweils zutreffenden Schlüssel entnehmen sie bitte vorher dem Schlüssel-Katalog.
Beispiel: Dienstzeit im Beamtenverhältnis (Vollbeschäftigung)
Eingabe:
Schlüssel: 0602
Teilzeitbruch
Nicht ausfüllen bei einer Vollbeschäftigung oder für die Zeit einer Beurlaubung. Bei Teilzeitbeschäftigung ist unbedingt wie folgt zu verfahren:
Zunächst ist die tatsächliche geleistete Stundenzahl einzugeben. Anschließend die regelmäßige Arbeitszeit anzugeben (für den Schulbereich: Pflichtstundenzahl ohne Ermäßigungen z.B. wegen Schwerbehinderung). Vorgriffstunden sind einzubeziehen.
Beispiel: Teilzeitbeschäftigung nach § 85a LBG vom 01.04.1989 bis 31.07.1991 mit der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit.
Eingabe:
Beginn - Ende Schlüssel Teilzeitbruch
01.04.1989 - 31.07.1991 0607 19,50/39,00
Höchstens anrechenbar
Bei Eingabe der Schlüssel 1230 oder 1231 oder 1232 (Studien- und/oder Prüfungszeit) ist zusätzlich die jeweilige Mindeststudien- und/oder -prüfungszeit einzugeben (z.B. 3 Jahre 183 Tage).
Altersteilzeit:
Wird Altersteilzeit aus einer
Vollbeschäftigung angetreten, ist kein Bruchteil anzugeben.
Wird Altersteilzeit aus einer Teilzeitbeschäftigung heraus angetreten, sind der
tatsächliche Stundenumfang und die seiner Berechnung zugrunde liegende Teilzeit
einzugeben.
In beiden Fällen wird die 9/10-Anrechnung automatisch durchgeführt.