Neue gesetzliche Altersgrenzen für Lehrkräfte und Angehörige des Polizei- und des Justizvollzugsdienstes

Personenkreis

Altes Recht

Neues Recht

in Kraft ab

Übergangsbestimmungen

Lehrkräfte

Ablauf des Schuljahres, in dem das 64. Lebensjahr vollendet wird: à 31.07. .....

Ablauf des Schulhalbjahres, in dem das 65. Lebensjahr vollendet wird: à 31.01. .....

à 31.07. .....

01.08.2004

Es gilt die bisherige Altersgrenze, wenn bis 01.01.2004 Altersteilzeit/Altersurlaub angetreten worden ist.

 

 

 

 

 

Leiterinnen/Leiter Studienseminare

- siehe Lehrkräfte-

Ablauf des Monats der Vollendung des 65. Lebensjahres

01.08.2004

- siehe Lehrkräfte-

 

 

 

 

 

Polizeivollzugsdienst

Ablauf des Monats, in dem das 60. Lebensjahr vollendet wird.

Ablauf des Monats, in dem das 62. Lebensjahr vollendet wird; gilt für Angehörige des Polizeivollzugsdienstes, die nach dem 31.12.1949 geboren sind.

alternativ

Ablauf des Monats, in dem das 61. Lebensjahr vollendet wird, wenn 25 Dienstjahre Wechselschicht geleistet wurden.

Neu:

  • Antragsaltersgrenze: 60. Lebensjahr.
  • Auf eigenen Antrag kann der Eintritt in Ruhestand bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres hinaus geschoben werden.

01.01.2007

Es gilt die bisherige Altersgrenze, wenn bis 31.12.2003 Altersteilzeit bewilligt worden ist.

Schrittweise Anhebung der Altersgrenze für

  • zwischen dem 01.01. – 30.06.1947 Geborene à 30.06.2007;
  • zwischen dem 01.07. – 31.12.1947 Geborene à 31.12.2007;
  • Geburtsjahrgang 1948 à 61. Lebensjahr;
  • Geburtsjahrgang 1949 à 61. Lebensjahr zuzüglich 6 Monate.

 

 

 

 

 

Justizvollzugsdienst

Ablauf des Monats, in dem das 60. Lebensjahr vollendet wird.

Ablauf des Monats, in dem das 62. Lebensjahr vollendet wird; gilt für Angehörige des Justizvolldienstes, die nach dem 31.12.1947 geboren sind.

Neu:

  • Antragsaltersgrenze: 60. Lebensjahr.
  • Auf eigenen Antrag kann der Eintritt in den Ruhestand bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres hinaus geschoben werden.

01.01.2006

Schrittweise Anhebung der Altersgrenze für

  • Geburtsjahrgang 1946 à 61. Lebensjahr;
  • Geburtsjahrgang 1947 à 61. Lebensjahr zuzüglich 6 Monate.