Neue gesetzliche Altersgrenzen für Lehrkräfte und Angehörige des Polizei- und des Justizvollzugsdienstes
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Personenkreis |
Altes Recht |
Neues Recht |
in Kraft ab |
Übergangsbestimmungen |
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Lehrkräfte |
Ablauf des Schuljahres, in dem das 64. Lebensjahr vollendet wird: à 31.07. ..... |
Ablauf des Schulhalbjahres, in dem das 65. Lebensjahr vollendet wird: à 31.01. .....à 31.07. ..... |
01.08.2004 |
Es gilt die bisherige Altersgrenze, wenn bis 01.01.2004 Altersteilzeit/Altersurlaub angetreten worden ist. |
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Leiterinnen/Leiter Studienseminare |
- siehe Lehrkräfte- |
Ablauf des Monats der Vollendung des 65. Lebensjahres |
01.08.2004 |
- siehe Lehrkräfte- |
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Polizeivollzugsdienst |
Ablauf des Monats, in dem das 60. Lebensjahr vollendet wird. |
Ablauf des Monats, in dem das 62. Lebensjahr vollendet wird; gilt für Angehörige des Polizeivollzugsdienstes, die nach dem 31.12.1949 geboren sind. alternativ Ablauf des Monats, in dem das 61. Lebensjahr vollendet wird, wenn 25 Dienstjahre Wechselschicht geleistet wurden. Neu:
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01.01.2007 |
Es gilt die bisherige Altersgrenze, wenn bis 31.12.2003 Altersteilzeit bewilligt worden ist. |
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Schrittweise Anhebung der Altersgrenze für
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Justizvollzugsdienst |
Ablauf des Monats, in dem das 60. Lebensjahr vollendet wird. |
Ablauf des Monats, in dem das 62. Lebensjahr vollendet wird; gilt für Angehörige des Justizvolldienstes, die nach dem 31.12.1947 geboren sind. Neu:
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01.01.2006 |
Schrittweise Anhebung der Altersgrenze für
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